Übertrittsregelungen

Die Übertrittsregelungen auf einen Blick
(Stand Sept. 21)

Übertrittszeugnis

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis, in dem die Grundschule ihre Schullaufbahnempfehlung abgibt.

Dieses enthält:

1. die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat-und Sachunterricht
2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
3. keine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens

4. eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Mit dem Übertrittszeugnis kann das Kind an einer weiterführenden Schule angemeldet werden.

Das Übertrittszeugnis ersetzt das Zwischenzeugnis. Deshalb erhalten alle Viertklässler am letzten Unterrichtstag der 2. vollen Schulwoche im Januar einen Zwischenbericht zum Leistungsstand, der die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern enthält.

Übertrittsregelungen

Übertritt in die Realschule von der 4. Klasse Grundschule:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (im Übertrittszeugnis):

- bis 2,66: Eignung für die Realschule
- 3,0 oder schlechter: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht.

Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik die Noten 3 und 4 bzw. 4 und 3 oder besser erzielt hat.
Bei den Noten 4 und 4 in Mathematik und Deutsch entscheiden die Eltern über den Übertritt nach einem Beratungsgespräch an der Realschule.
Wurden in Deutsch und Mathematik die Noten 5 und 4 bzw. 4 und 5 oder schlechter erzielt, ist der Übertritt an die Realschule nicht möglich!

Bei Nichtbestehen des Probeunterrichts ist der Schüler für die Mittelschule geeignet.

Alle schriftlichen Aufgaben werden im Probeunterricht zentral gestellt, um ein einheitliches Anforderungsniveau sicher zu stellen.

Übertritt ins Gymnasium von der 4. Klasse Grundschule:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (Übertrittszeugnis):

- bis 2,33 : Übertritt uneingeschränkt möglich (eine bedingte Eignung gibt es nicht mehr)

- 2,66 oder schlechter: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht

Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik die Noten 3 und 4 bzw. 4 und 3 oder besser erzielt hat.

Der Probeunterricht gilt als nicht bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik die Noten 4 und 4 oder schlechter erzielt wurden.

Bei den Noten 4 und 4 in Mathematik und Deutsch entscheiden die Eltern über den Übertritt nach einem Beratungsgespräch.

Alle schriftlichen Aufgaben werden im Probeunterricht zentral gestellt, um ein einheitliches Anforderungsniveau sicher zu stellen.

Anmerkung: Für den Übertritt an ein musisches Gymnasium ist die Note 1 oder 2 in Musik Voraussetzung. Dafür gibt es auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Beiblatt zum Zeugnis, das die Eignung in Musik bestätigt.

Schularten im Überblick:

www.km.bayern.de

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